Rechtsprechung
BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abordnungszeit von Beamten der Deutschen Bundesbahn oder der Deutschen Bundespost an die Privatwirtschaft als Beschäftigungszeiten und Dienstzeiten - Unkündbarkeit eines Angestellten nach 15-jähriger Beschäftigung - Kündigung aus einem wichtigen in der Person des ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschäftigungszeit eines Beamten in Privatwirtschaft
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
TVG § 1; MTV für die Angestellten der Autokraft GmbH vom 13.12.1989 §§ 4, 23
Beschäftigungszeit eines in die Privatwirtschaft abgeordneten Beamten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 15.01.1992 - 4b Ca 2300/91
- LAG Schleswig-Holstein, 20.05.1992 - 5 Sa 61/92
- BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
Papierfundstellen
- NZA 1994, 133 (Ls.)
- BB 1993, 1368
- DB 1994, 482
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe; BGHZ 105, 222, 223).Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (…vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
- BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe; BGHZ 105, 222, 223).Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
- BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87
Tarifliche Gratifikation
Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe; BGHZ 105, 222, 223).
- BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen
Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (…vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - BGH, 22.09.1988 - X ZB 2/88
Voraussetzungen der Rücknahmefiktion
Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe; BGHZ 105, 222, 223). - LAG Schleswig-Holstein, 20.05.1992 - 5 Sa 61/92
Arbeitsverhältnis; Kündigung; Wirksamkeit; Abordnung; Beschäftigungszeit; …
Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 20. Mai 1992 - 5 Sa 61/92 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat
Da aber für Beamte und Soldaten das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht, auch nicht entsprechend gilt (vgl. für Beamte: BAG 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - zu II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Autokraft Nr. 1) , könnte eine abweichende Ansicht dazu führen, dass im Rahmen derselben Überlassung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwar die Beamten oder Soldaten das passive Wahlrecht im Einsatzbetrieb hätten, nicht jedoch die gleichzeitig dort eingesetzten Arbeitnehmer. - BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00
Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl
Die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind auf die "Überlassung" von Beamten nicht anwendbar, da Beamte nicht unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen und mangels Vergleichbarkeit von Beamten und Arbeitnehmern auch eine entsprechende Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht in Betracht kommt (BAG 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Autokraft Nr. 1, zu II 3 der Gründe; 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62, zu II 2 der Gründe). - BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben
Da aber für Beamte und Soldaten das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht, auch nicht entsprechend gilt (vgl. für Beamte: BAG 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - zu II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Autokraft Nr. 1) , könnte eine abweichende Ansicht dazu führen, dass im Rahmen derselben Überlassung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwar die Beamten oder Soldaten das passive Wahlrecht im Einsatzbetrieb hätten, nicht jedoch die gleichzeitig dort eingesetzten Arbeitnehmer.
- BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92
Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion
So ist der Senat in seinem Urteil vom 24. März 1993 (- 4 AZR 291/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Autokraft, zu II 2 b der Gründe) davon aufgegangen, daß eine solche Auslegung dem Wortsinn nach möglich ist, und hat aufgrund des Regelungszusammenhanges des in diesem Fall entscheidungserheblichen Tarifvertrages den Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme als maßgebend für den Beginn der Beschäftigungszeit angesehen. - BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine …
Die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes finden auf die "Überlassung" von Beamten an privatrechtliche Unternehmer weder direkt noch analog Anwendung (BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Autokraft). - LAG Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 6 TaBV 12/95 schon deshalb nicht in Betracht, da das AÜG auf Beamte keine Anwendung findet (BAG vom 24. März 1993, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Autokraft).